Basis-Rente

Basis-Rente - Die Altersversorgung mit Steuer-Spar-Effekt

Der Staat unterstützt Ihre Altersvorsorge. Wenn Sie sich für eine Basis-Rente entscheiden, werden Sie deshalb mit einem Sonderausgabenabzug von bis zu 20.000,00 Euro pro Jahr je steuerpflichtige Person (bei Verheirateten bis zu 40.000,00 Euro) gefördert.

Diese Förderung baut sich stufenweise auf. In 2009 können bereits 68 Prozent der Beiträge abgesetzt werden. In den Folgejahren erhöht sich dieser Betrag jährlich um 2 Prozent. Ab 2025 sind 100 Prozent der Beiträge steuerlich wirksam. Im Gegenzug wird schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umgestellt.

Ist die Basis-Rente die optimale Vermögensbildungsform für Sie?

Fragen Sie uns, Telefon: (089) 149708-845

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