Warum ist diese Versicherung essenziell?
Der Spediteur ist verpflichtet, sofern er nach den ADSp arbeitet, eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen bei einem Versicherer seiner Wahl abzuschließen und aufrechtzuerhalten (Ziff. 29.1 ADSp).
Der Frachtführer oder der Spediteur im Selbsteintritt bekommen diese Auflage nach § 7a GüKG. Lagerhalter und Logistikdienstleister haben es mit hohen Warenwerten und meist mit einer schwierigen Haftungslage zu tun.
Ihre Vorteile:
- Optimale Risikoanalyse
- Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
- Aktenloser Schadenservice
- Modularer Aufbau der Deckungsinhalte (automatisiertes jährliches Update)
- Bedarfsgerechte Prämien

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