Warum ist diese Versicherung essenziell?
Der Spediteur ist verpflichtet, sofern er nach den ADSp arbeitet, eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen bei einem Versicherer seiner Wahl abzuschließen und aufrechtzuerhalten (Ziff. 29.1 ADSp).
Der Frachtführer oder der Spediteur im Selbsteintritt bekommen diese Auflage nach § 7a GüKG. Lagerhalter und Logistikdienstleister haben es mit hohen Warenwerten und meist mit einer schwierigen Haftungslage zu tun.
Lagerhalter und Logistikdienstleister haben es mit hohen Warenwerten und meist mit einer schwierigen Haftungslage zu tun. Unsere Speditions-Global-Police (SGP) deckt diese Arten der Haftung und noch viel mehr. Sprechen Sie mit unserem Beraterteam, da auch viele unserer sonstigen Zusatzleistungen mit der SGP harmonieren.

Highlights und modulare Deckungsinhalte:
- Versicherungsschutz gegen gesetzliche und vertragliche Schadenersatzansprüche als Grunddeckung
- Haftung nach EU-Vertragsrecht ist mitversichert
- Sonderdeckungen zur Kontraktlogistik möglich (z. B. Deckungen von werkvertraglichen Elementen und Großrisiken)
- Versicherungsschutz auch bei Beauftragung von Lohnfuhrunternehmern
- Versehensklausel zu Gunsten unserer Kunden
- EU-Kabotage ist mitversichert
- kein Sublimit (Summenbegrenzungen) bei grobem Organisationsverschulden
- praxisgerechte Obliegenheiten
- Deckungsschutz bei ungerechtfertigter Aufrechnung des Auftraggebers gegen fällige Frachtforderungen
Ihre Vorteile:
- Optimale Risikoanalyse
- Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
- Aktenloser Schadenservice
- Modularer Aufbau der Deckungsinhalte (automatisiertes jährliches Update)
- Bedarfsgerechte Prämien

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