Aktuelle Lage in Nahost – Auswirkung auf Warentransportversicherung
Der Nahost-Krieg hat erhebliche Auswirkungen für eine Region, deren Wohlstand sich auf Öl, Gas und Tourismus begründet. Es herrscht derzeit Ausnahmezustand in den Ländern der Golf Region.
Auch die Logistik steht seit ein paar Tagen vor erheblichen Herausforderungen. Häfen und Flughäfen wurden geschlossen und vor allem Schiffsrouten, wie die Straße von Hormus, sind aktuell nicht mehr passierbar. Lieferketten sind unterbrochen und es ist bislang nicht absehbar, wann es wieder zu einer Normalisierung kommt.
Was sind die Auswirkungen für Ihre Warentransportversicherung?
Im Rahmen einer Warenversicherung besteht üblicherweise Versicherungsschutz auf Grundlage einer Allgefahrendeckung. Das bedeutet: Es ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist.
Das Kriegsrisiko gehört zu den ausgeschlossenen Gefahren. Es sei denn bei Einzeltransporten wird Krieg auf Wunsch separat mitversichert. Bei Transport General Policen - das sind Rahmenverträge, die Verlader für eine Vielzahl von Transporten abschließen - ist das Kriegsrisiko oftmals mitversichert.
Jedoch gilt für die Mitversicherung von Krieg das sogenannte Airborne/Waterborne Agreement. Das bedeutet, dass man Krieg nur auf dem Luft- oder Seeweg, aber nicht auf dem Landweg versichern kann. Versichert sind Schäden und Verluste, die sich als Folge von Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen ergeben. Beschlagnahme und Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand gelten ebenfalls versichert.
Aktuell verlangen Reeder sogenannte Sicherheits- oder Kriegszuschläge. Dies sind Zusatzkosten, die die Frachtrate erhöhen, aber nicht im Rahmen einer Warentransportversicherung zu ersetzen sind. Im Rahmen der Transportversicherung, insbesondere bei der Kriegsdeckung, muss es in Form einer Beschädigung oder einem Verlust der Ware einen konkreten Schadenfall geben.
Bei vorangegangenen Ereignissen, wie zum Beispiel den verstärkten Angriffen der Huthi Rebellen im Roten Meer, haben viele Transportversicherer das Kriegsrisiko mit einer Frist von 48 Stunden gekündigt. Zum Stand heute liegen noch keine Informationen der Risikoträger vor, wie man sich aktuell verhalten wird.
Sollten sich hier Änderungen ergeben, werden wir Sie aktuell informieren.