Die Auswirkungen der Huthi-Angriffe auf den Seeverkehr

29. Januar 2024

Die Angriffe der Huthi-Miliz auf Container-Schiffe im Roten Meer haben zu erheblichen Einschränkungen des Seeverkehrs geführt. Viele Reedereien haben ihre Transporte durch das Rote Meer eingestellt oder stark eingeschränkt.

Rechtslage für Fixkostenspediteure

Für Fixkostenspediteure, die einen Seetransport durch das Rote Meer vereinbart haben, ergeben sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen.

Vertrag wurde vor Beginn der Angriffe geschlossen:
Ist die Transportroute durch das Rote Meer nicht mehr nutzbar, ist der Spediteur von seiner Leistungspflicht befreit (rechtlich dürfte Höhere Gewalt bzw. Unmöglichkeit vorliegen).

Vertrag wurde nach Beginn der Angriffe geschlossen:
Der Spediteur ist verpflichtet, den Transport zu erbringen, sollte sich aber mit seinem Kunden über eine zumindest teilweise Umlage der Mehrkosten verständigen.


Haftung des Fixkostenspediteurs

Bei Güterschäden durch einen Raketenbeschuss durch die Huthi-Miliz ist der Spediteur von seiner Haftung befreit, wenn er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes beachtet hat. Bei Verspätungsschäden ist der Spediteur grundsätzlich haftbar, wenn ihn ein Verschulden an der Verzögerung trifft. Dies ist jedoch bei den derzeitigen Einschränkungen des Seeverkehrs höchst zweifelhaft.


Versicherungsschutz

Verkehrshaftungsversicherung:

Warenversicherung:


Fazit

Spediteure, die von den Einschränkungen des Seeverkehrs betroffen sind, sollten folgende Schritte unternehmen:


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

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